Ihr Reparaturkostenschutz: Keine Kompromisse.
Einsteigen, losfahren, sicher fühlen:
Mit Ihrem neuen Auto haben Sie eine gute Wahl getroffen.
Und auch bei Ihrer Garantie- oder Reparaturkostenversicherung sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Denn auch bei einwandfreien Fahrzeugen können spätere Schäden nicht ausgeschlossen werden. Mit dem Comfort Langzeitschutz sind Sie auf der sicheren Seite und müssen bei unerwarteten Reparaturkosten nicht tief in die Tasche greifen. So bleiben Sie auch bei Überraschungen auf der Pole-Position.
Diese Vorteile machen den Unterschied
- Bis 5 Jahre Langzeitschutz bis 200.000 km
- Komfortumfang zu attraktiven Preisen
- Mobilitätskostenhilfe inklusive
- Abschließbar für Fahrzeuge bis 8 Jahre, max. 150.000 km Gesamtlaufleistung, 200 kW (272 PS) und 4,5 t Gesamtgewicht

Leistungen, die sich auszahlen
- Umfassender Reparaturkostenschutz
- Liquiditätssicherung im Reparaturfall
- Europaweite Gültigkeit
- Hohe Planungssicherheit
- Wertsteigerung Ihres Fahrzeugs
- Keine finanziellen Vorleistungen im Schadenfall
Sie haben die Wahl
Entscheiden Sie sich für eine von fünf verschiedenen Laufzeiten
12
Monate
24
Monate
36
Monate
48
Monate
60
Monate
Optimaler Leistungsumfang
Gemäß den Bedingungen (RGS50) der CG Car-Garantie-Versicherungs-AG. Diese Aufzählung dient nur als Beispiel und stellt keine vollständige Liste der Bauteile dar.
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spann- und Umlenkrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz
Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes und Kühler für Automatikgetriebe
Getriebegehäuse (Front-, Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile
Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der Antriebsschlupfregelung: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Ladepumpe
Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor und elektronische Bauteile
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit sowie Drehzahlfühler
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage (z. B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmesser, AGR-/EGR-Ventil) sowie Turbolader
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator und von der Bordelektrik: Zentralelektrikbox, Kombiinstrument (Schalttafeleinheit), Schaltelemente des Sicherungskastens, Bordcomputer, Steuergeräte des Bordsystems (ausgenommen jedoch Steuergeräte der Navigation, der Beleuchtungsanlage, des Fahrwerks, des Audiosystems und des Radarsystems), Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs-/Zusatzlüftermotor sowie Hupe
Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter
Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde
Kontrollsystem für Airbag und für Gurtstraffer
Kompressor, Verdampfer und Kondensator mit Lüfter
Elektrische Fensterheber: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Frontscheiben-/Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden); elektrisches Schiebedach:Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Zentralverriegelung: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte, Magnet spulen sowie Türschlösser
Elektromotoren des Hybridantriebs; Generatoren des Hybridantriebs; Steuergerät für den Hybridantrieb; Steuergerät der Hybridbatterie; Spannungswandler; Hochvolt DC/DC-Wandler; 12V DC/DC-Wandler; Wechselrichter für das Hybridsystem; Leistungselektronik des Hybridantriebs; fahrzeugseitiges Plug-In-Netzladegerät (nicht jedoch das Ladekabel); elektrische Wasserpumpe des Hybridantriebs; Kühler für die Hybridbatterie; Lüfter für die Hybridbatterie; Getriebe für den Hybridantrieb; Hochvoltverkabelung
Elektromotoren des Antriebs; elektrische Heizquelle für Fahrgastraumbeheizung; elektrischer Bremskraftverstärker; elektrischer Klimakompressor; Kühlungslüfter für die Antriebsbatterie; fahrzeugintegriertes Netzladegerät (nicht jedoch das Ladekabel); Leistungselektronik des Antriebs; Steuergerät der Antriebsbatterie; Wechselrichter für das Bordsystem; Spannungswandler für das Bordsystem; Hochvoltverkabelung

Mehr Wert für Ihr Auto
Wenn Sie sich für einen Comfort Langzeitschutz entscheiden, hat dies für Sie Vorteile, die sich nicht zuletzt bei einem Weiterverkauf bezahlt machen:
- Die Vertragsunterlagen verbriefen Ihren Leistungsanspruch.
- Sie dokumentieren die regelmäßige Werkstattpflege Ihres Autos.
- Bei einem Halterwechsel mit Wohnort Deutschland ist der Vertrag innerhalb der Laufzeit übertragbar.1
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf mehr Sicherheit im Reparaturfall!
1 Nur bei Einmalzahlung möglich
Schneller Service ist unsere Stärke
Was tun, wenn ein Schadenfall eintritt?
Ganz einfach: Im Inland wenden Sie sich an Ihren Händler. Er meldet den Schaden vor Reparaturbeginn an GSG und rechnet direkt mit der GSG ab. Das bedeutet für Sie bequeme und unkomplizierte Unterstützung. Und wenn Ihr Händler nicht direkt vor Ort ist, melden Sie den Schadenfall der Hotline von GSG – hier erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Durchführung der Reparatur.
So bremsen Sie Reparaturkosten aus
Der Comfort Langzeitschutz erstattet bei Reparaturen die vollen Lohn- und Materialkosten, selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Fahrzeug mehrfach Schäden erleidet. Erst ab einer in den Bedingungen festgelegten Gesamtlaufleistung leisten Sie – nur bei den Materialkosten – einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil. Zu näheren Einzelheiten informiert Sie gerne Ihr Händler.
Hinweis: Damit Ihr Reparaturkostenschutz greift, ist es erforderlich die vom Hersteller vorgeschriebenen Pflege und Wartungsintervalle einzuhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Händler, er nimmt diese Arbeiten gerne für Sie vor.
Mobilitätskostenhilfe
- Abschleppen
- Weiterfahrt oder Rückfahrt
- Mietwagen
- Übernachtung
Sollte ein ersatzpflichtiger Schaden weiter als 50 km vom Zulassungsort entfernt eintreten, werden Kosten für Telefon, Übernachtung, Abschleppdienst, Bahnfahrt und Mietwagen in tatsächlicher Höhe bis zu 100,– € pro Tag im Inland und bis zu 200,– € pro Tag im Ausland, höchstens für drei Tage, ersetzt.